Versorgungsverträge und Belegungsvereinbarungen
Belegungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung – Bund (ehemals BfA)
Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V mit dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen
Anerkennung nach der Beihilfeverordnung = beihilfefähig
Aufnahmemöglichkeiten
- als stationäre medizinische Vorsorgemaßnahme nach § 23, Abs. 4, SGB V, Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen
- als stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme nach § 40, Abs. 2, SGB V, Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen
- als vollstationäre Behandlung lt. Einweisung, Kostenträger: DRV-Bund, gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen
- als teilstationäre Behandlung lt. Einweisung, Kostenträger: DRV-Bund, gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen
- als Anschlussheilbehandlungsmaßnahme (AHB), Kostenträger: DRV-Bund, alle gesetzlichen Krankenkassen und private Krankenversicherungen
- als Privatpatient (beihilfefähig)
- als Selbstzahler im Rahmen unserer Plusprogramme, die verschiedenen medizinischen und präventiven Ansprüchen gerecht werden