|
 |
|
|
Grundsätzlich kann das gesamte Leistungsspektrum der MediClin Dünenwald Klinik von gesetzlich und privat Versicherten in Anspruch genommen werden. Dabei werden die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung abgerechnet.
Die Klinik verfügt über die Zulassung, ambulante physiotherapeutische Leistungen anzubieten. Damit ist die Durchführung der offenen Badekur, der ambulanten Rehabilitation und der erweiterten ambulanten Physiotherapie möglich.
Für die Aufnahme kommen unterschiedliche Wege in Frage:
|
|
|
 |
Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR)/
Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung(BGSW)
|
|
|
Für den Aufenthalt im Rahmen einer AHB/AR oder BGSW erfolgt die Antragstellung durch das vorbehandelnde Krankenhaus (Sozialdienst) bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger, Berufsgenossenschaft).
|
|
|
• |
Bei BfA-Versicherten kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden |
|
|
• |
Bei LVA-Versicherten ist eine Absprache mit der Rentenversicherung erforderlich.
|
|
|
• |
Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.
|
|
|
Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.
|
|
|
 |
Heilverfahren
|
|
|
Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung).
Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die BfA/LVA aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.
Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches.
Kostenträger der Heilverfahren sind für:
| • |
Angestellte & Arbeiter |
die BfA bzw. LVA |
| • |
Beamte |
die Beihilfestelle und Privatversicherung |
| • |
Selbstständige |
der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre
Versicherung) |
| • |
Rentner/Hausfrauen |
die Krankenkasse
|
|
|
|
|
|
|