Wunsch- und Wahlrecht
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Wunsch- und Wahlrecht

Wussten Sie schon, dass Sie nach § 9 Sozialgesetzbuch IX ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Reha-Klinik haben? Die Klinik Ihrer Präferenz muss lediglich zertifiziert sein und es dürfen der Wahl keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Wenn Sie also eine bestimmte Reha-Klinik bevorzugen, können Sie dies in Ihrem Antrag an geeigneter Stelle vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... (z. B. MediClin Dünenwald) Klinik in ... (z. B. Trassenheide).“