Nach Ihrer Rehabilitation

Nach Ihrer Rehabilitation

Wie geht es nach Ihrem Reha-Aufenthalt weiter? Erfahren Sie hier, wie Ihre Entlassung abläuft und welche Nachsorgemöglichkeiten es gibt.

Nach Ihrem Reha-Aufenthalt - wie geht es weiter?

Wir lassen Sie nicht alleine! Schon während Ihres Aufenthaltes unterstützen wir Sie, damit Ihre Entlassung oder ggf. Weiterversorgung möglichst reibungslos abläuft. Wenn Sie weitere Fragen zum Ablauf haben oder sich bezüglich Nachsorge beraten lassen möchten, sprechen Sie uns gerne an!

Vorbereitung auf die Entlassung

In Vorbereitung auf Ihre Entlassung führt Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihr Bezugstherapeut mit Ihnen ein Abschlussgespräch. Dabei sprechen Sie gemeinsam über Ihre erreichten Reha-Ziele und klären, ob medizinische, pflegerische oder sonstige Unterstützung nach der Entlassung erforderlich ist, wie die eventuell notwendige Weiterbehandlung aussehen soll oder welche Verhaltensregeln Sie zu Hause beachten sollten.

In diesen Fällen können entsprechende Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes eingeleitet werden, z. B.:

  • pflegerische oder medizinische Versorgung
  • weitere Behandlungen (ambulant oder in einer Klinik)
  • Unterstützung bei Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
  • Kontakte zu Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen
  • Anträge auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Organisation der notwendigen Schritte. Dabei arbeitet unser Team des Entlassmanagements mit den Mitarbeitern von Kranken- und Pflegekassen eng zusammen.

Um die Übergangsphase von der stationären in die ambulante Versorgung zu überbrücken, darf Ihr behandelnder Arzt in der Rehabilitation in sehr begrenztem Umfang bei der Entlassung Verordnungen ausstellen und die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. 


Vorbereitung Ihrer Abreise
Bitte klären Sie frühzeitig, ob Sie von Ihren Angehörigen abgeholt werden können oder einen Fahrservice zum Bahnhof benötigen. Melden Sie sich hierzu bitte an der Rezeption.

Das Entlassmanagement für Rehabilitanden der gesetzlichen Krankenversicherung

Ihr Einverständnis zur Einwilligungserklärung können Sie zu Beginn Ihres Reha-Aufenthaltes, in der Patientenaufnahme, abgeben. Mit dieser willigen Sie ein, dass die Reha-Einrichtung zum Zweck einer möglichst lückenlosen Anschlussversorgung Sie unterstützen und die dafür erforderlichen Daten erheben, übermitteln und verarbeiten darf.

Verzicht auf Entlassmanagement

Eine fehlende Einwilligung zum Entlassmanagement kann sich auf Ihre weitere Anschlussbehandlung auswirken indem sie möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet wird. Wenn Sie auf das Entlassmanagement verzichten, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass weitere Behandlungen verzögert werden, weil wir ohne Einwilligung keine Anschlussmaßnahmen einleiten können oder Anträge nicht rechtzeitig gestellt werden können. Wir empfehlen daher, sich am Entlassmanagement zu beteiligen.

Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Am Tag Ihrer Entlassung

Bei Ihrer Entlassung erhalten Sie den vorläufigen Entlassbericht. Ihr Entlassbrief wird Ihnen schnellstmöglich per Post zugeschickt. Der Entlassbrief informiert die von Ihnen benannten Beteiligten (weiterbehandelnder Arzt, Hausarzt, Versicherungsträger etc.) über: 

  • über Ihren Aufenthaltszeitraum, 
  • Krankengeschichte (Anamnese), 
  • die Behandlung, 
  • reharelevante Untersuchungsergebnisse und Besonderheiten, 
  • Diagnosen, 
  • die Entlassmedikation und die Empfehlung für die weitere Behandlung.

Bitte räumen Sie Ihr Zimmer am Entlassungstag bis spätestens 8 Uhr und geben Sie die Zimmerschlüssel an der Rezeption ab.

Beratung und Nachsorge

Sozialberatung 

Bereits während Ihres Klinikaufenthalts klären die Mitarbeiter unseres Sozialdienstes, wie es nach Ihrer Entlassung weitergeht. Wir helfen Ihnen beispielsweise bei sozialrechtlichen Fragen oder wie Sie rechtzeitig häusliche Hilfe organisieren können.
Ziel ist, dass Sie wieder so gut wie möglich an Ihrem Sozial- und Arbeitsleben teilnehmen können. Individuelle Problemlagen werden mit Ihnen, nach Terminvergabe und in Einzelgesprächen besprochen. Bei ärztlicher Notwendigkeit organisieren wir für Sie Gesprächstermine mit den Reha-Fachberatern der Rentenversicherung und informieren Sie zu weiteren externen Beratungsangeboten (z. B. Sozialverbände, Teilhabeberatungsstellen).

Wir beraten Sie zu diesen Themen

Arbeitsbezogene Beratung

  • Beratung und Unterstützung bei beruflicher Wiedereingliederung, 
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Berufliche Orientierungshilfe und Bewerbungstraining

Sozialrechtliche Beratung

  • hinsichtlich der wirtschaftlichen Sicherung und sozialrechtlicher Fragen (Lohnfort-,Kranken- und Übergangsgeldzahlungen),
  • Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung im Rahmen des Schwerbehin-dertenrechts.

Psychosoziale Beratung

Beratung und Organisation häuslicher Versorgung

  • Vorbereitung der Überleitung in die Häuslichkeit oder Pflegeeinrichtung,
  • Organisation von vorübergehender oder dauerhafter ambulanter, teilstationärer oder stationärer Pflege,
  • Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung  und zu Pflegestützpunkten 

Mitwirkung im Rahmen des Entlassmanagements

Informationen und Beratung zu weiterführenden Rehabilitationsleistungen und Nachsorgeangeboten

Vermittlung von Kontakten zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen

Ratgeber aus der Grünen Reihe

Die „Grüne Reihe“ ist eine Serie von Gesundheitsratgebern zu verschiedenen Krankheitsbildern, wie Stress oder Depressionen.

Hier finden Sie alle MEDICLIN-Ratgeber im Überblick.

Nachsorge im Anschluss an Ihre medizinische Rehabilitation 

Wichtige Fragen nach Ihrer Rehabilitation

  • Sind Ihre Reha-Ziele erreicht? 
  • Sind weitere Behandlungen bzw. Therapien erforderlich? 
  • Können Sie die notwendigen Veränderungen in Ihren Lebensgewohnheiten erfolgreich und dauerhaft umsetzen? 

Um den Erfolg Ihrer Rehabilitation zu sichern, ermöglicht die Deutsche Rentenversicherung Versicherten eine Teilnahme an Nachsorgeprogrammen. Ist der Hauptkostenträger Ihres Reha-Aufenthaltes die Deutsche Rentenversicherung, so leiten wir eine solche Maßnahme, nach Empfehlung des behandelnden Arztes der Rehaeinrichtung ein.

Zum Ablauf

Der behandelnde Arzt/Bezugstherapeut in der Rehabilitation stellt einen Nachsorgebedarf fest und wählt gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Nachsorgeform aus. Wir stellen Ihnen zum Reha-Ende eine Empfehlung zum geeigneten wohnortnahen Nachsorgeanbieter aus. Sie können dann Kontakt zum Anbieter aufnehmen und den ersten Termin vereinbaren. 

Eine nachträgliche Empfehlung durch die Reha-Einrichtung ist nur innerhalb von maximal 4 Wochen nach Beendigung der Reha-Leistung zulässig. Dazu ist vom Versicherten ein Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei der Reha-Einrichtung zu stellen. 

Nachsorgeangebote und -programme der DRV

IRENA (intensivierte Rehabilitationsnachsorge der Deutschen Rentenversicherung

Für wen? 
i. d. R. für alle orthopädischen und internistischen Erkrankungen geeignet und umfasst verschiedene Leistungen, wie Training, Schulung und Beratung kombiniert. 

Inhalt
Kombiniert die in der Rehabilitation angewandten Kernelemente Training, Schulung und Beratung / Begleitung.

Ziel
das Erlernte in den Alltag zu übertragen und anzuwenden, Stabilisierung des Reha-Ergebnisses 

Ort/Wo? 
Die Nachsorgetermine können Sie in einer durch die Rentenversicherung zugelassenen stationären oder ambulanten Reha-Einrichtung in der Nähe Ihres Wohnortes durchführen.

IRENA beginnt innerhalb von 3 Monaten nach Ende der medizinischen Rehabilitation. Die intensivierte Reha-Nachsorge kann nicht verlängert werden.

T-RENA (Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge)

Für wen?
Für Versicherte mit Beeinträchtigungen bzw. Funktionseinschränkungen am Haltungs-und Bewegungsapparat

Ziel
Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination, Kraft- u. Ausdauer, Schmerzreduktion, Stabilisierung bzw. Festigung von Verhaltens- und Lebensstiländerung, nachhaltige Übertragung des Gelernten in den Alltag und Beruf sowie Förderung von Selbstfürsorge und Achtsamkeit

Ort/Wo? 
Die Nachsorgetermine können Sie in einer durch die Rentenversicherung zugelassenen wohnortnahen Reha-Einrichtung oder speziell zugelassenen Gesundheitszentren, Krankengymnastik-Praxen oder Krankenhäusern durchführen.

T-RENA beginnt innerhalb von 6 Wochen nach Ende der medizinischen Rehabilitation mit einem Einweisungstraining. Sie muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende der medizinischen Rehabilitation abgeschlossen sein. Bei Bedarf kann T-RENA um weitere 26 Trainingstermine verlängert werden.
 

Psy-RENA (Psychosomatische Reha-Nachsorge)

Für wen? 
Für Versicherte mit einer psychischen Erkrankung.

Ziel
Die in der Rehabilitation erlernten Verhaltensweisen und Strategien zur Stress- und Konfliktbewältigung einzuüben und im Alltag umzusetzen. 

Ort/Wo? 
Psy-RENA wird in Reha-Einrichtungen und Psychotherapiepraxen durchgeführt.

Psy-RENA beginnt innerhalb von 3 Monate nach Ende der medizinischen Rehabilitation und muss innerhalb von 12 Monaten – ebenfalls nach Ende der medizinischen Rehabilitation – abgeschlossen sein. Die Psy-RENA kann nicht verlängert werden.

In der MEDICLIN Dünenwald Klinik können Sie IRENA oder T-RENA im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitation bei folgenden Krankheitsbildern in Anspruch nehmen:

  • Herz-Kreislauferkrankungen 
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates 

Voraussetzung ist, dass Sie bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind. Wenn Sie Psy-RENA in Anspruch nehmen wollen, vermitteln wir Ihnen gerne einen wohnortnahen Anbieter. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für die Teilnahme in unserem Haus interessieren.

MEDICLIN Therapie-App 

Nachsorge für Zuhause: Mit der MEDICLIN Therapie-App haben Sie Ihren Therapieplan immer griffbereit. Installieren Sie sich unserer Therapie-App auf Ihrem Smartphone oder Tablett. Unsere Therapeut*innen sind auch online für Sie da. 

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Unterstützung

Lebensberatungsstellen


Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen
In Selbsthilfegruppen unterstützen sich Betroffene gegenseitig. Adressen bekommen Sie über Ihr örtliches Gesundheitsamt oder über die 'Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen' (NAKOS) in Berlin. 

Selbsthilfe, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfekontaktstellen MV.

Broschüren
Informationen zu unterschiedlichen Erkrankungen und zum Umgang mit gesundheitlichen Beschwerden finden Sie in unseren Patientenproschüren. Diese können Sie hier kostenlos herunterladen.

Meerzeit − Ihre Auszeit in der Dünenwald Klinik

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Wie Sie uns kontaktieren können

Dipl. Sozialarbeiterin Tanja Förster

Dipl. Sozialarbeiterin Tanja Förster

Sozialdienst

Dipl.-Soziologin Gerlind Glashagel

Dipl.-Soziologin Gerlind Glashagel

Sozialdienst

Asja Ashughyan

Asja Ashughyan

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